Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative beschlossen, nach der zukünftig die Behinderung von Betriebsratswahlen
als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden muss.
Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative beschlossen, nach der zukünftig die Behinderung von Betriebsratswahlen
als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden muss.