DGHS sieht zum Jahrestag des Suizidhilfe-Urteils des Bundesverfassungsgerichts großen Bedarf für eine Beratung am Lebensende
Endlich: Bundesverfassungsgericht bestät
In vielen Fällen kann nun bereits im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten genommen werden.