Die IfKom befürworten die freiwillige Nutzung einer sogenannten Corona-App insofern, die gesetzlichen datenschutzkonformen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Die IfKom befürworten die freiwillige Nutzung einer sogenannten Corona-App insofern, die gesetzlichen datenschutzkonformen Rahmenbedingungen eingehalten werden.