Absichern vor dem finanziellen K.O.
Gegen die Altersarmut – Private Altersvo
Wer ein sorgenfreies Rentnerleben genießen will, darf sich nicht alleine auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen – auch nicht nach 45 Berufsjahren!
Überhöhte Krankenkassenbeiträge für ehem
Ende 2016 hat das deutsche Bundessozialgericht entschieden, dass Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind.