Die Nebenkostenabrechnung für 2025 muss Mietern grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 zugehen “ sonst sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Worauf Vermieter jetzt achten sollten.
Die beste Lösung zur freien Auswahl
Notwendiger Austausch von Rauchwarnmelde...
(Norderstedt, Mai 2024) Die bundesweit für alle Wohneinheiten geltende Rauchwarnmelderpflicht geht mit einer Begrenzung der Betriebsdauer einher.


