Die unter Experten umstrittene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endete am 30. September – zumindest teilweise.
Zahlungsunfähigkeit wegen Corona: Gesetz
Die Insolvenzantragspflicht ist aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Das ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft, sagt Dr. Gerrit W. Hartung (Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft).