Oberlandesgericht Hamburg weist Klage der Verbraucherzentrale gegen HanseWerk Natur ab -Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Schreiben über einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren.
Oberlandesgericht Hamburg weist Klage de...
Fernwärmenetzbetreiber darf Kunden in Anschreiben über die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen informieren – HanseWerk Natur fordert vom Gesetzgeber eine Optimierung des Rechtsrahmens.
Klimafreundliche Energielösung: Wärmenet
Umweltfreundliche Nahwärme von HanseWerk Natur. Mehr als 380 Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr durch grünen Strom. Wärmenetzbetreiber informiert über Hausanschlüsse: www.hansewerk-natur.com.